Intel AppUp Developer Program Richtlinien für die Eignung und Validierung von Anwendungen und Komponenten

Version 2.0
Zuletzt aktualisiert: 15. Dezember 2011

Inhalt

1. Einleitung


2. Definitionen und Richtlinien für den App-Shop


3. Validierungskriterien für Anwendungen

4. Richtlinien für Anbieter von Komponenten


5. Validierungskriterien für KOMPONENTEN

Anhang: Liste der Intel-Marken und -Markenzeichen

1. EINLEITUNG

Das Intel AppUp(SM) Developer Program bietet Entwicklern die Möglichkeit, einzigartige und nützliche Anwendungen für Netbooks, Laptops, PCs und Tablet-PCs mit Intel® Prozessoren zu entwickeln. Außerdem können Entwickler mit dem Intel AppUp Developer Program mehrfach nutzbare Komponenten, also Bausteine für Anwendungen, programmieren, die andere Entwickler in ihren Anwendungen verwenden können, um die Entwicklung zu beschleunigen.

In App-Shops für das Developer Program können sich Endbenutzer diese Anwendungen ansehen, kaufen und herunterladen. Für die Entwickler von Anwendungen stehen die verfügbaren Komponenten im Komponentenkatalog des Developer Program zur Verfügung.

1.1 ÜBERSICHT UND ZIELSETZUNG

Dieses Dokument soll Entwicklern helfen, die angewendeten Richtlinien für die Validierung eingereichter Anwendungen und Komponenten in ihrem vollen Umfang zu verstehen.

Damit eine Anwendung oder Komponente die Validierung besteht, muss sie die vorgegebenen Validierungsrichtlinien erfüllen. Wenn eine Anwendung/Komponente eine der maßgebenden Richtlinien nicht einhält, besteht sie die Validierung nicht. Beachten Sie bitte, dass die in diesem Dokument beschriebenen Validierungskriterien für Anwendungen/Komponenten von Intel aufgestellt wurden und nicht notwendigerweise den Standard-Validierungstests der Branche entsprechen. Nur Anwendungen bzw. Komponenten, bei denen die Kriterien erfüllt sind, werden für die Distribution zugelassen.

UNGEACHTET ANDERER BESTIMMUNGEN IN DIESEM DOKUMENT, BEHÄLT SICH INTEL DAS RECHT VOR, NACH ALLEINIGEM ERMESSEN ZU BESTIMMEN, OB EINE ANWENDUNG FÜR DIE APPUP(SM)-SHOPS ANGENOMMEN WIRD. ES GIBT KEINE GARANTIE DAFÜR, DASS EINE ANWENDUNG, DIE ALLE VALIDIERUNGSTESTS BESTEHT UND DIE ANDEREN IN DIESEM DOKUMENT GENANNTEN ANFORDERUNGEN ERFÜLLT, FÜR DIE DISTRIBUTION/DEN VERTRIEB ANGENOMMEN WIRD. – DIES SIND NUR RICHTLINIEN.

2. DEFINITIONEN UND RICHTLINIEN FÜR DEN APP-SHOP

2.1 ANWENDUNG (DEFINITION)

Anwendung im Sinne dieses Dokuments ist ein von einem Entwickler gemäß den folgenden Richtlinien für das Einreichen von Anwendungen entwickeltes Softwareprogramm – unter der eigenen Markenbezeichnung oder Marke des Entwicklers und für die spezielle Verwendung im Rahmen des Intel AppUp Developer Program.

2.2 RICHTLINIEN

Anwendungen müssen den folgenden Richtlinien entsprechen, um die Validierung für das Intel AppUp Developer Program zu bestehen.

Sicherheit/Malware:

  • Anwendungen, die Viren, Spyware, einen Code, ein Programm oder eine andere Komponente enthalten, die bösartig oder schadhaft sind (Trojaner usw.) und die andere Software, Firmware, Hardware, Daten, Systeme, Services oder Netzwerke beschädigen, zerstören oder negativ beeinflussen können.

Schutz privater Benutzerdaten/Zustimmung:

  • Anwendungen, die persönliche Daten erfassen, ohne dass in einer Datenschutzrichtlinie genau angegeben wird, wie und warum persönliche Daten erfasst bzw. offengelegt werden, werden abgelehnt.
    • Von Entwicklern, die persönliche Daten erfassen, werden die folgenden Angaben verlangt:
      • Zweck der Datenerhebung
      • Hinweis
      • Die bewusste Zustimmung/„Opt-in“ durch den Benutzer wird empfohlen
  • Anwendungen, die einen Austausch von Daten mit Dritten ohne Zustimmung des Benutzers vorsehen, werden abgelehnt. Entwickler müssen beim Einreichen ihrer Anwendung im vorgesehenen Bereich für Hinweise Intel gegenüber offenlegen, ob die Anwendung persönliche Daten des Benutzers an Dritte überträgt.
  • Anwendungen, die ohne ausdrückliche Zustimmung des Benutzers ortsbezogene Daten erfassen oder verwenden, werden abgelehnt.
  • Anwendungen, die ohne ausdrückliche Zustimmung des Benutzers auf „Benutzerdaten“ zugreifen oder diese anderen zugänglich machen, werden abgelehnt. „Benutzerdaten“ umfassen Kontakte, Telefonnummern, Fotos, SMS- oder andere Textkommunikation, Browserverlauf, ortsspezifische Daten und andere, entweder auf dem Mobilgerät oder in der Cloud gespeicherte Daten, auf die vom Mobilgerät aus zugegriffen werden kann.
  • Anwendungen, die Ton-, Video- oder Standbildaufnahmen machen, ohne dass der Benutzer auf die laufende Aufnahme hingewiesen wird, werden abgelehnt.

Signieren von Anwendungen:

Alle für das Betriebssystem Windows* konzipierten Anwendungen müssen von einer autorisierten Zertifizierungsstelle signiert sein:

  • Verisign
  • Thawte
  • Globalsign
  • Chosensecurity
  • Comodo
  • Go Daddy
  • TrustCenter

Inhalte:

  • Der einreichende Entwickler muss entweder über adäquate Lizenzberechtigungen für alle beim Developer Program eingereichten Inhalte verfügen oder deren Eigentümer sein. Für alle lizenzierten Inhalte ist der einreichende Entwickler allein dafür verantwortlich, dass alle Bedingungen einer solchen Lizenz eingehalten werden, und muss potenzielle Benutzer der Anwendung oder Komponente über jegliche Compliance-Probleme benachrichtigen, die im Zusammenhang mit solchem Inhalt von Drittparteien auftreten können. Dies betrifft auch Open-Source-Code und entsprechende Lizenzanforderungen.

2.3 ANWENDUNGSPAKETIERUNG UND SDK-VERWENDUNG

Anwendungspaketierung


Verwendung des SDK

  • Die Verwendung des Intel AppUp™ SDK ist für alle Anwendungen optional und für Open-Source-Anwendungen nicht gestattet. Dies gilt für Windows*, Java*, Adobe AIR* und MeeGo* Anwendungen.

2.4 INFORMATIONEN FÜR DAS EINREICHEN VON ANWENDUNGEN

Eingereichte Anwendungen müssen alle erforderlichen Details enthalten, die zur Ausführung und vollständigen Validierung der Anwendung notwendig sind. Das Fehlen solcher Details führt zu Verzögerungen oder zur Ablehnung während der Validierung. Verwenden Sie bitte das Nachrichtenfeld (Hinweise an das Validierungsteam) auf der Seite für die Einreichung von Anwendungen, um Informationen zu Ihrer Anwendung bereitzustellen. Diese können beispielsweise Folgendes umfassen:

  • Test-Login- oder Kontodaten
  • Speicherpfad und Anweisungen für den Zugriff auf alle abhängigen Dateien oder Anwendungen, die zur Ausführung der Anwendung notwendig sind, und deren Installation.
  • Wenn es sich bei der Anwendung um eine Demo- oder eine Vorabversion handelt, weisen Sie auf etwaige Endnutzer-Einschränkungen beim Ausführen der Anwendung hin, d. h. Ablaufdaten, eingeschränkte Funktionalität

Hardware-Versand (HW): Wenn zur Validierung einer Anwendung spezielle Hardware erforderlich ist, müssen Entwickler für die Tests zwei (2) Testgeräte an Intel schicken. Hinweise zum Einreichen der Anwendung müssen alle Hardwareabhängigkeiten enthalten sowie Anmerkungen zum Versand spezieller HW, zur Speditionsfirma, Tracking-Daten und das ungefähre Lieferdatum.

  • Die Lieferanschrift ist: Intel AppUp Validation Lab, c/o NSTL 670 Sentry Pkwy., Blue Bell, PA 19422
  • Die Sendung sollte alle entsprechenden Validierungsangaben enthalten, die erforderlich sind, um die Hardware der Softwareanwendung zuordnen zu können, mit der sie verwendet wird. Dazu gehören: Anwendungsname, Versionsnummer, Datum der Einreichung, Firmenname, Kontakt-E-Mail-Adresse und -Telefonnummer.
  • Die Sendung sollte alle notwendigen Anweisungen zum Einrichten der Hardware enthalten.
  • Der Entwickler trägt die Kosten für die Versicherung und den Versand an Intel und die Rücksendung. In der Hardwarelieferung sollten vorausbezahlte Rücksendeunterlagen enthalten sein. Es werden entweder freigestempelte Rücksendeetiketten oder die Angabe einer Frachtkontennummer verlangt.
  • Wenn der Entwickler nicht auf die Rücksendung der Hardware besteht, sollte er dies zusammen mit den Angaben beim Einreichen vermerken.
  • Sofern vom Entwickler nicht anders gewünscht, behält Intel die Hardware nach dem letzten Abgabetermin der Entwickleranwendung 8 Wochen lang für Tests im Labor.
  • Intel ist weder für im Validierungslabor noch während des Transports entstandene Verluste oder Schäden an der vom Entwickler eingereichten Hardware verantwortlich.
  • Intel bestätigt den Erhalt der Hardware per E-Mail. Intel bestätigt die Rücksendung der Hardware zum Entwickler per E-Mail.
  • Es können längere Validierungswartezeiten aufgrund von Wartezeiten für die Hardwarelieferung auftreten. Intel übernimmt keinerlei Garantie für die Abfertigungszeiten von Anwendungen mit abhängiger Hardware.

3. VALIDIERUNGSKRITERIEN FÜR ANWENDUNGEN

ILU01 – Download und Installation der Anwendung muss vom Intel AppUp(SM) Center erfolgen

  • Anwendungen, die auf dem Zielgerät nicht korrekt installiert und ausgeführt werden, werden abgelehnt.
    • Der AppUp-Client erkennt die Anwendung als installiert.
    • Die Installation erfolgt vollständig automatisch und es ist keine Eingabe seitens des Benutzers erforderlich. Ausnahme: Auf Geräten mit Windows* 7 ist ein Dialog für die Benutzer-Zugriffssteuerung (UAC) während der Installation akzeptabel.
    • Die Anwendung sollte auch direkt, außerhalb des AppUp-Clients lauffähig sein (z. B. Startmenü, Programmdateien usw.)
  • Anwendungen für Windows* PCs, die nicht unter Windows* 7 Starter Edition (32-Bit) laufen, werden abgelehnt.
  • Anwendungen für Windows* PCs, die nicht unter Windows* 7 Home Premium Edition (64-Bit) laufen, werden abgelehnt.

ILU02 – Anwendung muss sich sauber und unbeaufsichtigt deinstallieren lassen

  • Anwendungen, bei denen zur Deinstallation Eingaben des Benutzers erforderlich sind, werden abgelehnt.
  • Anwendungen, bei denen es bei der Deinstallation zu Fehlern kommt, werden abgelehnt.
  • Anwendungen, bei denen während des Deinstallationsvorgangs das Symbol in der entsprechenden Kategorie nicht entfernt wird, werden abgelehnt.
  • Anwendungen, die nicht mehr verwendete Dateien zurücklassen, werden abgelehnt. Jegliche Daten und/oder Dateien im Zusammenhang mit dem Benutzer stellen die Ausnahme zu dieser Regel dar.

ILU03 – Anwendung sollte auf dem Zielgerät starten

  • Anwendungen, die auf dem Zielgerät nicht starten, wenn sie innerhalb des AppUp-Clients gestartet wurden, werden abgelehnt.
  • Anwendungen, die abstürzen oder Fehler aufweisen, werden abgelehnt.
  • Anwendungen, die nicht erwartungsgemäß funktionieren, werden abgelehnt.
  • Anwendungen, die andere Lizenzierungsmethoden oder -Schlüssel verwenden als die mit Intel AppUp bereitgestellten, werden abgelehnt.
  • Wenn dem Endnutzer Fehlermeldungen bezüglich des Starts angezeigt werden, sollte der Intel AppUp™ Client als „Intel AppUp(SM) Center“ bezeichnet werden.

INC01 – Nicht autorisierte Verwendung der Intel Marke und Markenbezeichnung

  • Unsachgemäße Verwendung der Intel Marke und der Intel Markenbezeichnungen führt zur Ablehnung der Anwendung.
  • Nicht autorisierte Verwendung des Intel-Logos für Marketing oder innerhalb des lokalen Inhalts der Anwendung führt zu Ablehnung der Anwendung.

INC02 – Unzulässige Inhalte

  • Anwendungen, die sich auf folgende Inhalte beziehen oder solche enthalten, werden abgelehnt:
    • Sexuelle Inhalte oder Nacktdarstellungen – Bilder, die anzüglich oder sexuellen Inhalts sind (wie z. B. entblößte Brüste oder Gesäßteile, erkennbare Genitalien, sexuelle Berührungen, eindeutig sexuell gefärbte Sprache, Erektionen oder Sexualakte, Fesselungen/SM, erotische Darstellungen),
    • Inhalte, die grundsätzlich in die Kategorie Pornographie fallen,
    • Inhalte, die Prostitution bildlich darstellen oder andeuten,
    • Inhalte, die sexuelle Fetische abbilden,
    • Inhalte sexueller Natur mit Darstellung von Kindern oder Tieren.
  • Die Anwendungen werden entsprechend der nachfolgenden Tabelle vom Entwickler selbst eingestuft. Nicht exakt eingestufte Anwendungen werden abgelehnt.

Richtlinien für die Alterseinstufung

Bewertung Anwendungen mit dieser Alterseinstufung können Folgendes enthalten:
3+
  • Inhalte, die sich im Allgemeinen für Kinder ab 3 Jahren eignen
  • Keine Inhalte, die Eltern, Erziehungsberechtigte oder Pädagogen beanstanden würden
  • Keine Erfassung persönlicher Daten
6+
  • Moderate oder seltene Gewaltakte bei Fantasiefiguren (wie in Cartoons oder Animationen)
  • Minimale Werbung, die für Kinder geeignet ist
  • Keine Erfassung persönlicher Daten
10+
  • Moderate oder seltene Gewaltakte bei Fantasiefiguren (wie in Cartoons oder Animationen)
  • Moderate oder selten vorkommende Darstellungen von Waffen und deren Verwendung
  • Moderate Kraftausdrücke oder derbe Sprache
  • Sehr selten auftretende Inhalte, die Kindern schlechte Beispiele vermitteln, wie z. B. Kinder dazu zu ermuntern oder sie zu lehren, gefährliche oder schädliche Handlungen auszuführen oder zu imitieren
  • Nur sehr selten vorkommende Inhalte, die Angst, Schrecken oder Einschüchterung und dergleichen auslösen könnten
  • Minimale Werbung, die für Kinder geeignet ist
  • Keine Erfassung persönlicher Daten
13+
  • Selten vorkommende Darstellung harmloser sexueller Handlungen (z. B. leidenschaftliche Küsse)
  • Häufige oder intensive Darstellungen von Gewalt bei Fantasiefiguren (wie in Cartoons oder Animationen)
  • Moderate oder seltene Darstellungen von Gewalt gegen Menschen oder Tiere (z. B. Mord, Tod, Verstümmelung oder Folter)
  • Häufige oder intensive Darstellung von Waffen und deren Verwendung
  • Moderate oder selten vorkommende vulgäre oder beleidigende Sprache oder Flüche
  • Glücksspiele
  • Zugang zu moderierten und nicht moderierten, von Benutzern erstellten Inhalten wie E-Mails, Chatrooms, Instant Messaging usw.
  • Werbung
  • Erfassen persönlicher Daten (z. B. E-Mail-Adressen)
17+
  • Häufige oder intensive Darstellung moderater sexueller Inhalte; Gewalt; potenziell anstößige Sprache/Beschimpfungen; potenziell gesundheitsgefährdende Handlungen, einschließlich Darstellungen von Tabak bzw. Zigaretten, Alkohol, Drogen und deren Gebrauch; potenziell ängstigendes Material oder entsprechende Inhalte, die ein Erwachsenenpublikum voraussetzen
  • Zugang zu oder Darstellung von Material mit Nacktdarstellungen oder sexuellen Inhalten im Kontext mit Kunst, künstlerischer Literatur, Bildung, Medizin, Nachrichten oder Religion
  • Ungefilterter Zugriff auf das Internet
18+

DIESE INHALTE SIND NICHT ZULÄSSIG
  • Inhalte, die grundsätzlich in die Kategorie Pornographie fallen,
  • Sexuelle Inhalte oder Nacktdarstellungen, wie z.B. entblößte Brüste oder Gesäß, erkennbare Genitalien, sexuelle Berührungen, eindeutig sexuelle Sprache, Erektionen oder Sexualakte, Fesselungen/SM, erotische Darstellungen
  • Inhalte, die Prostitution bildlich darstellen oder andeuten,
  • Darstellungen von sexuellen Fetischgegenständen
  • Inhalte sexueller Natur mit Darstellung von Kindern oder Tieren

INC03 – Werbung und Zahlungsmethoden

  • Die Anwendungen dürfen dem Benutzer nicht empfehlen, seine Anwendungen oder andere Anwendungen außerhalb des Intel AppUp(SM) Centers zu aktualisieren oder zu kaufen. Beispiele:
    • Links, Schaltflächen oder Bilder, die Benutzer zu einem Einkauf oder Download außerhalb des Intel AppUp Centers weiterleiten, sind verboten.
    • Links, Schaltflächen oder Bilder, die Benutzer zu einer Webseite oder zu einer Seite weiterleiten, die zum Download und/oder Kauf bereitgestellte Anwendungen enthält, sind verboten.
  • - Die Anwendungen dürfen nur die durch das Intel AppUp Center bereitgestellten Zahlungs- oder Werbemechanismen verwenden. Für Anwendungen, die bis zum 30. Juni 2012 eingereicht werden, gelten jedoch die folgenden Ausnahmen:
    • Anwendungen, die außerhalb des Intel AppUp Center erworbene Inhalte verwenden. Beispiel: Bücher für einen kostenlosen eBook-Reader, Zeitschriften-Anwendungsinhalte, Video- oder Musikinhalte, auf die mit Anwendungen innerhalb des Intel AppUp Centers zugegriffen werden kann.
    • In-App-Zahlungen und Abonnement-Inhalte.

Anwendungen mit den genannten Ausnahmen werden im Intel AppUp Center noch bis Dezember 2012 zugelassen.


UIX01 – Menüs, grafische Symbole und Text müssen für den Benutzer deutlich lesbar sein

  • Vollbildfunktionen müssen verwendet werden, wenn sie bei der Anwendung verfügbar sind. Die Definition eines Vollbildschirms variiert je nach Hersteller (siehe Tabelle unten für Beispiele für Bildschirmgrößen von Geräten).
  • Es müssen die beim Endgerät verfügbaren Eingabefunktionen verwendet werden.
  • Anwendungen mit überlappendem Text, abgeschnittenem Text, Grafikproblemen oder -verzerrungen, verlaufenden Farben und fehlerhaften Anzeigen werden abgelehnt.

Mustergeräte:

Plattform/Gerät/Hersteller Bildschirmgröße Bildschirmauflösung Video-Chipsatz
Notebook - 900X3A/Samsung 13.3 1366 X 768 Intel® HD-Grafik 3000
Notebook - Acer Aspire* S3/Acer 13.3 1366 X 768 Intel® HD-Grafik 3000
Ultrabook – Asus Zenbook*- UX21E 11.6 1366 X 768 Intel® UMA
PC- Lenovo ThinkPad* - T410 14.1 1440 X 900 Intel® HD-Grafik
PC- HP Pavilion*- DV6-3236 NR 15.6 1366 X 768 Intel® HD-Grafik
MeeGo* Netbook- Asus EeePC* 1015PEM 10.1 1024 X 600 Intel® GMA 3150
Windows* 7 Netbook- Samsung N150* 10.1 1024 X 600 Intel® GMA 3150

UIX02 – Die Einheitlichkeit der Benutzeroberfläche muss innerhalb der gesamten Anwendung beibehalten werden

  • Anwendungen mit Menüs und Eingabefunktionen, die nicht erwartungsgemäß funktionieren, werden abgelehnt.

OSI01 – Anwendung ist mit MeeGo* kompatibel und läuft auf Geräten, die mit MeeGo* kompatibel sind

MeeGo* Anwendungen müssen MeeGo* konform sein: http://wiki.meego.com/Quality/Compliance

GEN01 – Angaben beim Einreichen von Anwendungen und allgemeine Funktionalität

  • Angaben beim Einreichen der Anwendung enthalten alle erforderlichen Login-Details und Anweisungen sowie Hardware-/Softwarekomponenten für die Durchführung der Tests. Anwendungen, die wegen fehlender, unvollständiger oder unrichtiger Metadaten oder Funktionsfehlern nicht validiert werden können, werden abgelehnt.

DES01 – Inhalts- und Beschreibungsfelder sind fehlerfrei und entsprechen den Einreichungs- und Validierungsrichtlinien

  • Apps mit nicht in geeigneter Weise lizenzierter IP werden abgelehnt.
  • Lizenzierte Inhalte sind nur gestattet, sofern:
    • es sich bei Inhalt und Namen der Anwendung um ein Original handelt,
    • urheberrechtlich geschützter Inhalt mit entsprechender Genehmigung verwendet wird,
    • Brandingelemente (Logos/Marken) vom Markeninhaber gebilligt wurden
  • Der Inhalt und Materialien der Metadaten der Anwendung müssen der Alterseinstufung „ab 3 Jahre“ (3+) (oder jünger) entsprechen, unabhängig davon, welche Alterseinstufung vom Entwickler für die Anwendung selbst gewählt wurde.
  • Apps mit signifikanten Rechtschreib- oder Grammatikfehlern werden abgelehnt.

DES02 – E-Mail-Adressen und Support-URLs sind gültig und können zur Verbindungsaufnahme mit Entwicklern verwendet werden

  • Apps mit ungültigen E-Mail-Adressen oder URLs für den Support werden abgelehnt.

DES03 – Entsprechende Bedingungen für Endbenutzer sind mit den Programmmodellen und -zielen vereinbar

  • Apps mit einer eigenen Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA), die die Verwendung auf 5 Geräten nicht zulässt, werden abgelehnt.
  • Apps mit einer eigenen Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA), die nicht mit der Standard-EULA von Intel vereinbar ist, werden abgelehnt.

IMG01 und 02 – Symbole und Screenshots sind zweckmäßig und entsprechen den Programmrichtlinien

  • Symbol entspricht der Alterseinstufung „ab 3 Jahre“ (3+) (oder jünger), unabhängig davon, welche Alterseinstufung vom Entwickler für die Anwendung selbst gewählt wurde.

4. RICHTLINIEN FÜR ANBIETER VON KOMPONENTEN

4.1 KOMPONENTE (DEFINITION)

Komponente im Sinne dieses Dokuments ist ein Softwaremodul, das als unabhängiger, modularer und mehrfach nutzbarer Baustein zur Entwicklung einer Anwendung angeboten wird. Komponenten ermöglichen die mehrfache Nutzung von Teilen der Software durch mehrere Anwendungen. Komponenten zeichnen sich durch gut definierte und dokumentierte Schnittstellen und Abhängigkeiten aus, mit Beschreibung der Zugriffspunkte, Parameter und des gesamten funktionellen und nicht funktionellen Programmverhaltens sowie der Bedingungen für die Nutzung der Komponente.

4.2 LEITFADEN FÜR DIE ANWENDUNG VON RICHTLINIEN

Komponenten müssen den folgenden Richtlinien entsprechen, um die Validierung für das Intel AppUp Developer Program zu bestehen.

Sicherheit/Malware:

  • Komponenten, die Viren, Spyware, einen Code, ein Programm oder eine andere Komponente enthalten, die bösartig oder schadhaft sind (Trojaner usw.) und die andere Software, Firmware, Hardware, Daten, Systeme, Services oder Netzwerke beschädigen, zerstören oder negativ beeinflussen können.

4.3 LIZENZEN

Alle Softwarekomponenten von Dritten verfügen über individuelle Softwarelizenzvereinbarungen. Die individuellen Lizenzen für jede der Komponenten im Komponentenkatalog werden mit den Komponenten geliefert.

Die Verantwortung dafür, denjenigen, die die Komponenten verwenden, ändern oder verbreiten, die Wahl der Lizenzen klar zu vermitteln, liegt letztlich beim Anbieter der Komponenten. Anwendungsentwicklern, die vorhaben, Komponenten aus dem Komponentenkatalog zu verwenden, wird empfohlen, direkt mit den Copyright-Inhabern der Komponenten Verbindung aufzunehmen, um Fragen oder Bedenken bezüglich der ordnungsgemäßen Lizenz zu klären.

Die folgende Vorlage wird verwendet, um die Kriterien und Resultate zu beschreiben.

4.4 EINREICHEN VON KOMPONENTEN

Anbieter von Komponenten müssen folgende Informationen angeben, damit die Komponenten von Intel validiert werden können. Wenn Intel es als erforderlich erachtet, müssen Entwickler, die Komponenten einreichen, möglicherweise zusätzliche Informationen liefern, damit die Komponenten zur Verwendung angeboten werden können.

HINWEIS: Wenn es sich bei der eingereichten Komponente um eine Open-Source-Komponente handelt, muss vom Entwickler der Source-Code bzw. das Projekt für diese Komponente hochgeladen werden. Da es nicht vorgeschrieben ist, das IADP SDK in einer Open Source-Komponente zu integrieren, ist das Hochladen der mit Debug- und Produktions-GUID kompilierten und erstellten Binärdateien der Komponentenbibliothek nicht erforderlich.

5. VALIDIERUNGSKRITERIEN FÜR KOMPONENTEN

Damit eine Komponente die Validierung besteht, muss sie die vorgegebenen Validierungskriterien erfüllen. Wenn eines oder mehrere der Kriterien nicht erfüllt werden, schlägt die Validierung der Komponente fehl. Beachten Sie bitte, dass die in diesem Dokument beschriebenen Validierungskriterien für Komponenten von Intel aufgestellt wurden und nicht notwendigerweise den Standard-Validierungstests der Branche entsprechen. Gegenwärtig werden Komponenten für Windows* basierte Anwendungen angenommen.

GEN01 – Manifestkriterien für Komponenten

Bei Intel eingereichte Komponenten müssen als .zip-Datei paketiert sein und die folgenden obligatorischen Dateien enthalten. Eingereichte Komponenten, bei denen eines dieser Elemente im Paket fehlt, werden abgelehnt.

  • Komponentenbibliothek (kompiliert und erstellt mit Debug-GUID) Diese Bibliothek wird von Entwicklern verwendet, die die Komponente während der Entwicklung in ihrer Anwendung nutzen. HINWEIS: Für Open-Source-Komponenten entfällt das Einreichen dieses Teils.
  • Komponentenbibliothek (erstellt mit Production-GUID für die Komponente; wird nach dem Einloggen bei Ihrem Teilnehmerkonto bei http://appdeveloper.intel.com bereitgestellt). Diese Bibliothek wird von Entwicklern verwendet, die die Komponente in ihrer Anwendung nutzen und im App-Shop einreichen. HINWEIS: Für Open-Source-Komponenten entfällt das Einreichen dieses Teils.
  • Komponenten-Testanwendung (erstellt mit Produktions-GUID für die Anwendung; wird nach dem Einloggen bei Ihrem Teilnehmerkonto bei http://appdeveloper.intel.com bereitgestellt). HINWEIS: Diese Anwendung muss unbedingt die Komponentenbibliothek enthalten, die mit der Produktions-GUID für die Komponente erstellt wurde. Diese Anwendung wird vom Validierungsteam nur für Testzwecke verwendet und ist, nachdem sie nach erfolgreicher Validierung im Komponentenkatalog veröffentlicht wird, nicht Teil des Pakets. Es wird davon ausgegangen, dass diese Testanwendung die von der Komponente bereitgestellten APIs nutzt. Diese Testanwendung sollte alle Dateien enthalten, die für die Ausführung der Anwendung auf dem System erforderlich sind. Der Entwickler kann sie optional auch als MSI-Paket konfigurieren. HINWEIS: Bei Open Source ist die Integration des IADP-SDK nicht obligatorisch, deshalb kann in diesem Fall die Testanwendung dieselbe wie die unten beschriebene Demo-Anwendung sein.
  • Dokumentation der Komponente Verständliche und detaillierte Dokumentation, die die Schnittstellen, die Parameter mit Codefragmenten, das funktionelle und nicht funktionelle Verhalten, die Bedingungen und die Abhängigkeiten für die Nutzung der Komponente beschreibt. Derzeit werden nur Dokumentationen in englischer Sprache unterstützt.

Zusätzliche optionale Elemente:

  • Demo-Anwendung, die die Funktionen der Komponente demonstriert (erstellt ohne Integration mit IADP-SDK). Diese Anwendung dient ausschließlich zur Demonstration der Funktionen der Komponente und um Anwendungsentwicklern einen Überblick über die Funktionsweise der Komponente zu verschaffen. Damit Anwendungsentwickler die Demo-Anwendung verwenden können, ohne die Anwendung zu kaufen, darf der Komponentenentwickler das IADP-SDK nicht in der Komponente oder der Anwendung integrieren.

INC02 – Unzulässige Inhalte

Komponenten, die sich auf folgende Inhalte beziehen oder solche enthalten, werden abgelehnt:

  • Sexuelle Inhalte oder Nacktdarstellungen – Bilder, die anzüglich oder sexuellen Inhalts sind (wie z. B. entblößte Brüste oder Gesäßteile, erkennbare Genitalien, sexuelle Berührungen, eindeutig sexuell gefärbte Sprache, Erektionen oder Sexualakte, Fesselungen/SM, erotische Darstellungen),
  • Inhalte, die grundsätzlich in die Kategorie Pornographie fallen,
  • Inhalte, die Prostitution bildlich darstellen oder andeuten,
  • Inhalte, die sexuelle Fetische abbilden,
  • Inhalte sexueller Natur mit Darstellung von Kindern oder Tieren.

ANHANG: LISTE DER INTEL MARKEN UND MARKENBEZEICHNUNGEN

BlueMoon, BunnyPeople, Celeron, Celeron Inside, Centrino, Centrino Inside, Cilk, Core Inside, E-GOLD, i960, Intel, das Intel-Logo, Intel AppUp, Intel Atom, Intel Atom Inside, Intel Core, Intel Inside, Intel Insider, das "Intel Inside"-Logo, Intel NetBurst, Intel NetMerge, Intel NetStructure, Intel SingleDriver, Intel SpeedStep, "Intel. Wir machen morgen möglich.", das "Intel. Wir machen morgen möglich."-Logo, Intel StrataFlash, Intel vPro, Intel XScale, InTru, das InTru-Logo, das "InTru Inside"-Logo, die InTru-Tonmarke, Itanium, Itanium Inside, MCS, MMX, Moblin, Pentium, Pentium Inside, Puma, skoool, das skoool-Logo, SMARTi, Sound Mark, The Creators Project, The Journey Inside, Thunderbolt, Ultrabook, vPro Inside, VTune, Xeon, Xeon Inside, X-GOLD, XMM, X-PMU und XPOSYS sind Marken der Intel Corporation in den USA und/oder anderen Ländern.

*Andere Marken oder Produktnamen sind Eigentum der jeweiligen Inhaber.

Microsoft, Windows und das Windows-Logo sind Marken der Microsoft Corporation in den USA oder anderen Ländern.

Java und alle Java-basierten Marken und Logos sind Marken von Sun Microsystems, Inc. in den USA und anderen Ländern.

Die Marke Bluetooth ist Eigentum ihres Inhabers und wird von der Intel Corporation unter Lizenz verwendet.

Intel Corporation verwendet die Marke Palm OS®* Ready unter Lizenz von Palm, Inc.

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